Anmeldung / AGBs


Weil wir gutes Essen lieben, weil wir echtes Essen lieben, veranstalten wir in Hamburg seit 2014 in regelmässigen Abständen Streetfood Events. 
Ab März 2015 wird der Streetfood Thursday regelmässig in der Fischauktionshalle stattfinden. Einmal pro Monat trommeln wir hier die besten Foodtrucks, Gastronomien und Hobbyköche aus Hamburg zusammen. Von 17-22 Uhr wird gespeist, getrunken und bei Bedarf auch mit den Füßen gewippt.
  
Ihr habt selbst einen Foodtruck oder wollt aus einem anderen Stand Eure eigenen Foodkreationen anbieten - wir freuen uns über Eure Bewerbung! Dabei gibt es folgende Spielregeln zu beachten: 

Wer sich als erstes anmeldet, hat Vortritt. Entscheidend ist am Ende aber Qualität und wie gut Ihr zu unserem Markt passt.

Es gibt nur maximal drei Stände mit dem gleichen Produkt. Könnte sein, das wir bei Burgern mal eine Ausnahme machen. Aber nur, weil wir uns bei den vielen leckeren Angeboten so schlecht entscheiden können.

Getränke dürfen nicht verkauft werden. Wer gegen diese Regel verstößt, wird bei unseren zukünftigen Märkten nicht wieder zugelassen.

Stände

Auf dem Streetfood Thursday werden wir keine Möbel stellen. Das heißt, Ihr müsst alles selber mitbringen. Wichtig ist hierbei, dass Ihr alle Auflagen und Anforderungen erfüllt. Gesundheitstest, Gewerbeschein, Spuckschutz, Kühlung frischer Lebensmittel etc. 

Wir wollen eine einheitliche, freundliche Atmosphäre schaffen, so dass die Produkte und Menschen im Vordergrund stehen. Bitte nutzt einfache Tafeln, um Eure Angebote aufzuschreiben. Zusätzliche Beachflags, Roll-Ups, sonstige Werbetafeln, Logos und zu offensive Bildmarken sind nicht erlaubt und werden von unserem Personal beim Aufbau kontrolliert. 

Alle Weiteren Gegenstände, die zur Gestaltung des Standes mitgebracht werden  (Sitzgelegenheiten, Stehtische, etc.), müssen mit dem Betreiber im Vorfeld abgestimmt werden. Bitte tragt alles, was Ihr mitbringt in das Bewerbungsformular mit ein.  

Um die Vielfalt der Stände zu bewahren und die Präsenz der Einzelnen zu schützen, kann es von jeder Produktkategorie nur maximal drei Stände geben.

Unsere Lieblings Aussteller achten auf folgende Kriterien:
- Wir produzieren, vertreiben und stellen unsere Produkte selbst her.
- Wir achten auf Qualität.
- Wir achten beim Einkauf unserer Rohstoffe auf regionale Herkunft. 

Der Beirat des Marktes behält sich vor, die finale Auswahl der Aussteller nach diesen Kriterien zu treffen.

Unsere Standgebühren 

Die Standgebühr berechnet sich wie folgt:

Foodtruck Außen                159,- Euro 
pauschal inkl. Strom und Müllentsorgung.

Gastrostand Innen               129,- Euro 
pauschal inkl. Strom und Müllentsorgung. 

Alle Preise verstehen sich als Nettopreise und es kommen dementsprechend noch 19% MwSt. hinzu.

Alles weitere findet Ihr in den folgenden Teilnahmebedingungen / AGBs, die Ihr mit Eurer Anmeldung automatisch akzeptiert. 


Strom

Solltet Ihr Strom benötigen, meldet das bitte unbedingt auf dem Anmeldebogen an. Einfacher Strom ist inlkusive der Standgebühr abgedeckt. Starkstrom für Öfen oder Kaffeemaschinen wird nach Verbrauch extra abgerechnet. 

ACHTUNG: Bitte fotografiert die Angaben auf Euren Geräten ab und schickt sie uns mit der Anmeldung zu. Wir haben in letzter Zeit oft schlechte Erfahrungen gemacht und müssen darauf bestehen. Beim Aufbau werden die angemeldeten Geräte und Stromanschlüsse kontrolliert. Mehr als den angemeldeten Strom können wir aufgrund der Sichereheitsvorkehrung nicht zur Verfügung stellen. 

In der Fischauktionshalle haben wir einen externen Technikanbieter, der am Vormittag bereits die Kabel verlegt, damit Ihr Euch da einfach nur noch anschließen müsst. Bitte bringt unbedingt eigene Kabel mit, um im Notfall ein paar Meter zu überbrücken. Bitte sprecht Euren Standort vorher mit uns ab oder habt auf jeden Fall genug Kabel dabei. 

GANZ WICHTIG: Wir haben nur eine begrenzte Anzahl Stromanschlüsse zur Verfügung. Eine nachträgliche Strombestellung ist nicht möglich. Der Aussteller ist für die Betriebssicherheit der verwendeten Geräte verantwortlich. Sollten zuviele oder defekte Geräte an einem Stand angeschlossen werden, die zu einem Stromausfall führen, ist eine Vertragsstrafe von 200 Euro netto fällig.

Bewerbung

Ihr könnt euch jederzeit wie folgt um die Aufnahme in unseren Verteiler bewerben:


https://drive.google.com/file/d/0B9VFnyzjPQNUMUU2Rl95ak94bTA/view?usp=sharing



Bitte druckt Euch das Bewerbungsformular aus, indem Ihr das Bild hier anklickt. Schickt den ausgefüllten Bogen inklusive Fotos Eures Trucks und der Produkte, die Ihr verkaufen wollt, sowie Fotos der Geräte mit der Stromangabe sowie Reisegewerbeschein und Gesundheitszeugnis aller Mitarbeiter, die am Stand arbeiten werden per E-Mail an sayhello@GOODevents.info

Bitte nicht per Post! Bitte schickt keine Fotos, die größer sind als 1 MB.

Wenn noch Standflächen in Euerer Kategorie zur Verfügung stehen, erhalten Ihr von uns eine Bestätigung. Ihr seid erst dann final angemeldet, wenn Eure Standgebühr bei uns auf dem Konto eingegangen ist.


Buchung

Nach Eingang der Anmeldungen wählen wir die teilnehmenden Standbetreiber aus und verschicken entsprechend eine Zu- oder Absage. 

Aufgrund der zahlreichen Bewerbungen kann dies bis zu zwei Wochen dauern. 

Über eine Zulassung entscheidet der Veranstalter. Wir behalten uns vor, Anmeldungen ohne Begründung zurückzuweisen. 

Mit der Zusage teilen wir dem Standbetreiber einen Platz zu, den dieser sich auf einem entsprechenden Lageplan vormerkt. Wir schicken per Email eine entsprechende Rechnung über die fällige Standmiete an den Standbetreiber. Die Anmeldung ist erst mit der Einzahlung der Standmiete verbindlich. 

Indem der Standbetreiber die Standgebühr überweist, erklärt er sich mit allen hier aufgeführten Teilnahmebedingungen einverstanden.


Zahlungs- und Stornobedingungen

Die Standgebühr ist bis spätestens drei Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Bei Nichtzahlung bis zu dem angegebenen Zeitpunkt behalten wir uns vor, den Stand anderweitig zu vergeben. Bei einer Stornierung bis zu 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn behält der Betreiber 50% der Standgebühr ein. Für Stornierungen von 14 Tagen vor Veranstaltung bis zum gebuchten Markttag selbst wird die Standgebühr nicht mehr zurückerstattet.


Öffnungszeiten: 
17 Uhr - 22 Uhr

Aufbau: 
Zeit: 15 - 17 Uhr. 
Die Stände in der Halle müssen bis 16Uhr aufgebaut werden, damit sie dann abgenommen werden können. Wer die Auflagen nicht erfüllt, muss seinen Stand wieder abbauen, die Gebühren fallen trotzdem an.

Die Foodtrucks müssen bis 16Uhr auf der Fläche stehen. Die Schranke wird dann wieder geschlossen und kann vor Veranstaltungsende nicht erneut geöffnet werden.

Bitte seid pünktlich da. Wer nicht pünktlich da ist, läuft Gefahr, dass seine Standplatzierung vergeben wird, damit auf dem Markt keine Lücken entstehen. 

Abbau: 
Ab 22 Uhr. Es können keine Möbel etc. in der Halle verbleiben. Alles, was zurückbleibt wird im Müll entsorgt.

Standaufbau und -gestaltung, Mitnutzung durch Dritte, Untervermietung

Die Stände müssen eine Stunde vor Veranstaltung aufgebaut werden und dürfen nicht vor Beendigung und ohne Absprache mit dem Veranstalter teilweise oder ganz geräumt werden. Bei Nichteinhaltung erlauben wir uns eine Vertragsstrafe von 100 Euro zu erheben. 

Die vorgegebenen Standflächen müssen beim Aufbau eingehalten werden.
 

Der Standbetreiber verpflichtet sich, einen Stand mit den angemeldeten Produkten zu bestücken und diesen während der Öffnungszeiten mit Personal besetzt zu halten. 

Eine Mitnutzung der angemieteten Standfläche durch Dritte ist nur nach Absprache mit dem Veranstalter erlaubt. Eine Untervermietung der zugewiesenen Fläche ist nicht gestattet. 

Alle zur Standdekoration verwendeten Materialien müssen nach DIN 4102 schwer entflammbar sein (Brandschutzklasse 1). Die Verwendung von Stroh, Tannengrün oder ähnlichen Materialien sowie das Rauchen, brennende Kerzen und jegliche Art offenen Feuers sind unzulässig.

Haftung Standplatz

Wir befinden uns auf einer angemieteten Fläche von Freunden. Umso sorgfältiger wollen wir damit umgehen. 

Der Standbetreiber verpflichtet sich dazu, die Standfläche so zu verlassen wie sie vorgefunden wurde, andernfalls werden die entstehenden Kosten an ihn weitergeleitet. Dies gilt insbesondere für Beschädigung des Gebäudes, sowie für die Müllentsorgung (Verpackungen, Essensreste etc.). Zudem haftet der Standbetreiber zu jeder Zeit für seine Waren selbst, ebenso für einfache oder grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter hinsichtlich Personen- und Sachschäden. Der Marktbetreiber übernimmt die allgemeine Bewachung der Marktfläche, jedoch ohne Haftung. Ebenso haftet der Marktbetreiber nicht für Diebstahl. 

Wir empfehlen jedem Standbetreiber den Abschluss einer Ausstellerversicherung.  

Wir haften nicht für Auflagen, die den Standbetreiber betreffen wie z.B. die Voraussetzungen für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit, sowie diese, welche jene während der Ausübung ihres Gewerbes haben wie Gewerbeordnung, Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, Lebensmittelhygieneverordnung, Sozialgesetzbuch etc.


Ausfall der Veranstaltung

Sollte der Markt aufgrund höherer Gewalt oder anderer nicht vom Betreiber verschuldeter wichtiger Gründe nicht stattfinden können, werden die Standgebühren nicht zurückerstattet. 

Entscheidet sich der Betreiber, den Markt abzusagen, werden die Standgebühren zurückerstattet. Auch in diesem Falle übernimmt der Standbetreiber alle anderen Kosten (z.B. Reisekosten, Produktionskosten) in jedem Falle selbst.

Filme und Fotografien

Im Sinne des Marktes und der Standbetreiber ist der Veranstalter berechtigt, auf dem Markt zu fotografieren und zu filmen. Dieses Material kann vom Veranstalter für Presse und Promotionzwecke verwendet werden. Dasselbe gilt für die vom Veranstalter zugelassene Presse.


Akzeptieren der Teilnahmebedingungen

Durch Überweisung der Standmiete akzeptiert der Aussteller die hier aufgeführten Teilnahmebedingungen.


Veranstalter

GOODevents GmbH
Beim Schlump 53
20144 Hamburg



Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Hamburg.
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Stand: März 2015 / Änderungen vorbehalten